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   VerfGH Berlin, 15.06.2000 - VerfGH 47/99   

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VerfGH Berlin, 15.06.2000 - VerfGH 47/99 (https://dejure.org/2000,31969)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 15.06.2000 - VerfGH 47/99 (https://dejure.org/2000,31969)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 15. Juni 2000 - VerfGH 47/99 (https://dejure.org/2000,31969)
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Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Leitsatz)

    VvB Art. 84 Abs. 2; VerfGHG § 14 Nr. 1 und 6, §§ 36, 49 Abs. 1

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.06.2000 - VerfGH 47/99
    An dieser grundsätzlichen Funktion der Verfassungsbeschwerde ändere sich nichts dadurch, daß das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung ausnahmsweise (grundsätzlich verneint das Bundesverfassungsgericht die Grundrechtsträgerschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts und damit ihre Beteiligtenfähigkeit/Parteifähigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren: BVerfGE 15, 256 ; 21, 362 ; 61, 82 ) auch juristischen Personen des öffentlichen Rechts die Beteiligtenfähigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren zuspricht, wenn diesen juristischen Personen des öffentlichen Rechts die Aufgabe zukommt, dem Schutz und der Verwirklichung von Grundrechten zu dienen.

    Als Teile der vollziehenden Gewalt des Landes Berlin könnten die Bezirke nicht beteiligtenfähig im Verfassungsbeschwerdeverfahren sein, dessen Sinn und Zweck gerade der Schutz gegen die öffentliche Gewalt sei (vgl. BVerfGE 45, 63 ; 61, 82 ; 75, 192 ; siehe ferner die abweichenden Meinungen der Richter Kunig und Dittrich, LVerfGE 1, 9 zum Urteil vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 24/92 - LVerfGE 1, 9 , sowie Pestalozza, NVwZ 1993, S. 1070; Uerpmann, Vier Jahre Verfassungsrechtsprechung in Berlin, LKV 1996, S. 228; Waechter, Kommunalrecht, 3. Aufl. 1997, S. 223, FN 197; Neumann, in Pfennig/Neumann [Hrsg.], Verfassung von Berlin, Kommentar, 3. Aufl. 2000, Rdn. 24 zu Art. 66, 67 VvB).

  • BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60

    Universitäre Selbstverwaltung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.06.2000 - VerfGH 47/99
    An dieser grundsätzlichen Funktion der Verfassungsbeschwerde ändere sich nichts dadurch, daß das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung ausnahmsweise (grundsätzlich verneint das Bundesverfassungsgericht die Grundrechtsträgerschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts und damit ihre Beteiligtenfähigkeit/Parteifähigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren: BVerfGE 15, 256 ; 21, 362 ; 61, 82 ) auch juristischen Personen des öffentlichen Rechts die Beteiligtenfähigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren zuspricht, wenn diesen juristischen Personen des öffentlichen Rechts die Aufgabe zukommt, dem Schutz und der Verwirklichung von Grundrechten zu dienen.

    In diesem Sinne hat das Bundesverfassungsgericht die Beteiligtenfähigkeit der Universitäten bezüglich des Grundrechts der Wissenschaftsfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG bejaht (BVerfGE 15, 256 ) und die der Rundfunkanstalten bezüglich der Freiheit der Berichterstattung durch den Rundfunk aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 31, 314 ; 59, 231 ) anerkannt.

  • VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 90/95
    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.06.2000 - VerfGH 47/99
    Der Verfassungsgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß die Bezirke auch nach Erweiterung und stärkerer Ausgestaltung ihrer Zuständigkeiten nach den Grundsätzen kommunaler Selbstverwaltung durch das 28. Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin vom 8. Juli 1994 (GVBI. S. 217) nach wie vor nur ein verselbständigter Teil der nachgeordneten Verwaltung der Einheitsgemeinde Berlin sind (Urteil vom 10. Mai 1995-VerfGH 14/95 - LVerfGE 3, 28 = LKV 1995, 366, 367; Beschluß vom 17. März 1997 - VerfGH 90/95 - LVerfGE 6, 32 = LKV 1998, 142, 144 sowie Beschluß vom 6. Oktober 1998 - VerfGH 46/98 -).

    Jedenfalls aus der Systematik des Art. 84 Abs. 2 VvB ergibt sich, daß den Bezirken, die Teile der vollziehbaren Gewalt des Landes Berlin sind (vgl. Urteil vom 17. März 1997 - VerfGH 90/95 - LVerfGE 6, 32 ), von Verfassungs wegen die Beteiligtenfähigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren fehlt, soweit dieses - wie hier - nicht der Verteidigung verfassungsrechtlich gesicherter prozessualer Rechte dient.

  • VerfGH Berlin, 06.10.1998 - VerfGH 46/98

    Keine Beteiligtenfähigkeit der Bezirksverordnetenversammlung im

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.06.2000 - VerfGH 47/99
    Es muß sich mithin um Organe handeln, die nach ihrem Status und ihrer Kompetenz unmittelbar von der Verfassung eingerichtet und insbesondere einem anderen Organ nicht untergeordnet sind (Urteil vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 39/92 - LVerfGE 1, 40 m.w.N. sowie Beschluß vom 6. Oktober 1998 - VerfGH 46/98 -).

    Der Verfassungsgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß die Bezirke auch nach Erweiterung und stärkerer Ausgestaltung ihrer Zuständigkeiten nach den Grundsätzen kommunaler Selbstverwaltung durch das 28. Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin vom 8. Juli 1994 (GVBI. S. 217) nach wie vor nur ein verselbständigter Teil der nachgeordneten Verwaltung der Einheitsgemeinde Berlin sind (Urteil vom 10. Mai 1995-VerfGH 14/95 - LVerfGE 3, 28 = LKV 1995, 366, 367; Beschluß vom 17. März 1997 - VerfGH 90/95 - LVerfGE 6, 32 = LKV 1998, 142, 144 sowie Beschluß vom 6. Oktober 1998 - VerfGH 46/98 -).

  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.06.2000 - VerfGH 47/99
    An dieser grundsätzlichen Funktion der Verfassungsbeschwerde ändere sich nichts dadurch, daß das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung ausnahmsweise (grundsätzlich verneint das Bundesverfassungsgericht die Grundrechtsträgerschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts und damit ihre Beteiligtenfähigkeit/Parteifähigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren: BVerfGE 15, 256 ; 21, 362 ; 61, 82 ) auch juristischen Personen des öffentlichen Rechts die Beteiligtenfähigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren zuspricht, wenn diesen juristischen Personen des öffentlichen Rechts die Aufgabe zukommt, dem Schutz und der Verwirklichung von Grundrechten zu dienen.
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68

    2. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.06.2000 - VerfGH 47/99
    In diesem Sinne hat das Bundesverfassungsgericht die Beteiligtenfähigkeit der Universitäten bezüglich des Grundrechts der Wissenschaftsfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG bejaht (BVerfGE 15, 256 ) und die der Rundfunkanstalten bezüglich der Freiheit der Berichterstattung durch den Rundfunk aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 31, 314 ; 59, 231 ) anerkannt.
  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.06.2000 - VerfGH 47/99
    In diesem Sinne hat das Bundesverfassungsgericht die Beteiligtenfähigkeit der Universitäten bezüglich des Grundrechts der Wissenschaftsfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG bejaht (BVerfGE 15, 256 ) und die der Rundfunkanstalten bezüglich der Freiheit der Berichterstattung durch den Rundfunk aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 31, 314 ; 59, 231 ) anerkannt.
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84

    Sparkassen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.06.2000 - VerfGH 47/99
    Als Teile der vollziehenden Gewalt des Landes Berlin könnten die Bezirke nicht beteiligtenfähig im Verfassungsbeschwerdeverfahren sein, dessen Sinn und Zweck gerade der Schutz gegen die öffentliche Gewalt sei (vgl. BVerfGE 45, 63 ; 61, 82 ; 75, 192 ; siehe ferner die abweichenden Meinungen der Richter Kunig und Dittrich, LVerfGE 1, 9 zum Urteil vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 24/92 - LVerfGE 1, 9 , sowie Pestalozza, NVwZ 1993, S. 1070; Uerpmann, Vier Jahre Verfassungsrechtsprechung in Berlin, LKV 1996, S. 228; Waechter, Kommunalrecht, 3. Aufl. 1997, S. 223, FN 197; Neumann, in Pfennig/Neumann [Hrsg.], Verfassung von Berlin, Kommentar, 3. Aufl. 2000, Rdn. 24 zu Art. 66, 67 VvB).
  • BVerfG, 07.06.1977 - 1 BvR 108/73

    Stadtwerke Hameln

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.06.2000 - VerfGH 47/99
    Als Teile der vollziehenden Gewalt des Landes Berlin könnten die Bezirke nicht beteiligtenfähig im Verfassungsbeschwerdeverfahren sein, dessen Sinn und Zweck gerade der Schutz gegen die öffentliche Gewalt sei (vgl. BVerfGE 45, 63 ; 61, 82 ; 75, 192 ; siehe ferner die abweichenden Meinungen der Richter Kunig und Dittrich, LVerfGE 1, 9 zum Urteil vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 24/92 - LVerfGE 1, 9 , sowie Pestalozza, NVwZ 1993, S. 1070; Uerpmann, Vier Jahre Verfassungsrechtsprechung in Berlin, LKV 1996, S. 228; Waechter, Kommunalrecht, 3. Aufl. 1997, S. 223, FN 197; Neumann, in Pfennig/Neumann [Hrsg.], Verfassung von Berlin, Kommentar, 3. Aufl. 2000, Rdn. 24 zu Art. 66, 67 VvB).
  • VerfGH Berlin, 19.10.1992 - VerfGH 24/92

    Parteifähigkeit juristischer Personen und nicht rechtsfähiger Gebilde -

    Auszug aus VerfGH Berlin, 15.06.2000 - VerfGH 47/99
    Als Teile der vollziehenden Gewalt des Landes Berlin könnten die Bezirke nicht beteiligtenfähig im Verfassungsbeschwerdeverfahren sein, dessen Sinn und Zweck gerade der Schutz gegen die öffentliche Gewalt sei (vgl. BVerfGE 45, 63 ; 61, 82 ; 75, 192 ; siehe ferner die abweichenden Meinungen der Richter Kunig und Dittrich, LVerfGE 1, 9 zum Urteil vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 24/92 - LVerfGE 1, 9 , sowie Pestalozza, NVwZ 1993, S. 1070; Uerpmann, Vier Jahre Verfassungsrechtsprechung in Berlin, LKV 1996, S. 228; Waechter, Kommunalrecht, 3. Aufl. 1997, S. 223, FN 197; Neumann, in Pfennig/Neumann [Hrsg.], Verfassung von Berlin, Kommentar, 3. Aufl. 2000, Rdn. 24 zu Art. 66, 67 VvB).
  • VerfGH Berlin, 19.10.1992 - VerfGH 36/92

    Kein verfassungsmäßig verbürgtes Recht der Bezirke Berlins auf bezirkliche

  • VerfGH Berlin, 10.05.1995 - VerfGH 14/95

    Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche zwischen Hauptverwaltung und Bezirken durch

  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvK 1/69

    Fehlende Parteifähigkeit für Gebietskörperschaften in Verfassungsstreitigkeiten

  • VerfGH Berlin, 19.10.1992 - VerfGH 39/92

    Keine Beteiligtenfähigkeit der Fraktionen der Bezirksverordnetenversammlung im

  • VerfGH Berlin, 08.10.2001 - VerfGH 137/01
    Daraus, daß die Bezirksverordnetenversammlungen in Art. 69 ff. VvB erwähnt sind, folgt keine der Bezirk ein verselbständigter Teil der nachgeordneten Verwaltung, aber kein Organ, das dem "Verfassungsrechtskreis" zugehörig ist (Urteil vom 19. Oktober 1992 VerfGH 39/92 LVerfGE 1, 40 ; Beschluß vom 6. Oktober 1998 - VerfGH 46/98 LVerfGE 9, 56 m.w.N; siehe auch Beschluß vom 15. Juni 2000 VerfGH 47/99 -).

    Mit Blick auf die vom Gesetz geforderte Behauptung der Verletzung der in der Verfassung von Berlin enthaltenen "Rechte" wird man darunter denjenigen verstehen müssen, der Träger derartiger Rechte sein kann (Beschluß vom 15. Juni 2000 VerfGH 47/99 -).

    In dem Beschluß des Verfassungsgerichtshofs vom 15. Juni 2000 (VerfGH 47/99) hielten vier Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs die Verfassungsbeschwerde eines Bezirkes schon deshalb für unzulässig, weil sich aus Sinn und Zweck des Verfassungsbeschwerdeverfahrens ergebe, daß die öffentliche Hand bzw. Teile davon im Verfassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht beteiligtenfähig sei bzw. seien.

  • BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 10.11

    Klagebefugnis; Selbstverwaltungsrecht; Planungshoheit; Berliner Bezirke;

    Bei den Bezirken handelt es sich demgegenüber um verselbständigte Teile der nachgeordneten Verwaltung der Einheitsgemeinde (vgl. VerfGH Berlin, Urteil vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 36/92 - LVerfGE 1, 33 und Beschluss vom 15. Juni 2000 - VerfGH 47/99 - LVerfGE 11, 62 ; stRspr).
  • VerfGH Berlin, 08.10.2001 - VerfGH 131 A/01
    Mit Blick auf die vom Gesetz geforderte Behauptung der Verletzung der in der Verfassung von Berlin enthaltenen "Rechte" wird man darunter denjenigen verstehen müssen, der Träger derartiger Rechte sein kann (Beschluß vom 15. Juni 2000 - VerfGH 47/99 -).

    In dem Beschluß des Verfassungsgerichtshofs vom 15. Juni 2000 (VerfGH 47/99) hielten vier Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs die Verfassungsbeschwerde eines Bezirkes schon deshalb für unzulässig, weil sich aus Sinn und Zweck des Verfassungsbeschwerdeverfahrens ergebe, daß die öffentliche Hand bzw. Teile davon im Verfassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich nicht beteiligtenfähig sei bzw. seien.

  • VerfGH Berlin, 08.10.2001 - VerfGH 144 A/01
    Die Bezirksverordnetenversammlung ist ein Organ der bezirklichen Selbstverwaltung (Art. 72 VvB), der Bezirk ein verselbständigter Teil der nachgeordneten Verwaltung, aber kein Organ, das dem "Verfassungsrechtskreis" zugehörig ist (Urteil vom 19. Oktober 1992 - VerfGH 39/92 - LVerfGE 1, 40 ; Beschluß vom 6. Oktober 1998 - VerfGH 46/98 - LVerfGE 9, 56 m.w.N; siehe auch Beschluß vom 15. Juni 2000 - VerfGH 47/99 -).
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